Neue Gentechnikverfahren regulieren!
Dienstag, 07. April 2015 - 11:48 Uhr
Die Europäische Kommission prüft derzeit, ob mittels verschiedner neuer Methoden gezüchtete Pflanzen unter die Gentechnikgesetzgebung fallen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmitteltechnik (BVL) hat indes in einem Bescheid vom 5. Februar 2015 den mit Hilfe von Oligonukleotiden entwickleten RTDS-Raps der Firma Cibus als "nicht als Gentechnik im Sinne des Gentechnikgesetzes" eingestuft. Die Pflanze ist wie der bereits vereinzelt in Deutschland angebaute Clearfield-Raps herbizidresistent und gehört, so Umweltverbände, keinesfalls auf unsere Äcker.
Gemeinsames Verbände-Forderungspapier PDF
Clearfield-Raps fördert Herbizidresistenzen PDF